Gewerblicher Güterkraftverkehr

"Geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5t." Es ist nach Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine Güterkraftverkehrserlaubnis (nationale Gütertransporte) oder eine EU-Lizenz (nationale und internationale Gütertransporte) erforderlich.

Zurück